Der Musiker Jay-Z rückt aktuell ins Zentrum der Aufmerksamkeit. Der Ehemann der Sängerin Beyoncé soll ein Komplize des Rappers P. Diddy sein, der aktuell in Untersuchungshaft sitzt. Ihm werden unter anderem Sexhandel,
Erpressung, Vergewaltigung und Körperverletzung vorgeworfen.
Jay-Z soll bei einem Szenario nicht nur anwesend, sondern auch Mittäter gewesen sein.
Kürzlich erhob eine Frau Klage gegen Sean „Diddy“ Combs, die behauptet, bei einer Party nach den MTV Music Awards im Jahr 2000 von ihm vergewaltigt und unter Drogen gesetzt worden zu sein. Damals soll sie erst 13 Jahre alt gewesen sein.
Jay-Z soll gemeinsam mit P.Diddy eine 13-Jährige vergewaltigt haben
Die Frau behauptet, dass sie nicht nur von Diddy vergewaltigt wurde, sondern eine weitere prominente Person Teil des Verbrechens war. Zu Beginn nannte sie keinen Namen, bis jetzt. Bei dem Komplizen soll es sich um Jay-Z handeln. Der 55-Jährige meldete sich zu Wort und wies sämtliche Anschuldigungen zurück. Er erklärte, die Vorwürfe seien „idiotisch“ und es habe nie eine Vergewaltigung gegeben. Stattdessen wirft er dem Anwalt der Betroffenen, Tony Buzbee, Erpressung vor.
Der Musiker will nun sogar gegen Buzbee vorgehen. Die Kanzlei vertritt aktuell über 120 Männer und Frauen, die Klage gegen Diddy erheben wollen. Es wurden bereits mehrere dieser Zivilklagen eingereicht. Darunter auch die Anschuldigungen gegen Jay-Z. „Dies ist eine sehr ernste Angelegenheit, die vor Gericht verhandelt werden wird“, erklärte Buzbee. Zudem behauptet er, dem Musiker zuvor ein Schreiben gesendet zu haben, mit dem man sich einigen wollte. Erst anschließend tauchte sein Name in der Klage auf.
Jay-Z geht gegen Anwaltskanzlei vor
Jay-Z habe Buzbee und seine Kanzlei daraufhin wegen „Inszenierung einer Verschwörung und Belästigung“ verklagt. Doch der Anwalt ist weiterhin entschlossen, die Angelegenheit „vor Gericht und nicht in den Medien“ auszufechten. Auch seine Mandantin möchte nun umso mehr gegen den Musiker vorgehen. Bis zu einem Gerichtsurteil gilt für alle Beteiligten die Unschuldsvermutung.