Es klingt wie ein politisches Erdbeben – und doch geschah es ganz leise, in einem Gerichtssaal in Bayern. Eine Frau, die sich weigerte, den Rundfunkbeitrag zu zahlen, zog vor Gericht. Viele belächelten sie. Doch was dann geschah, sorgt nun in ganz Deutschland für Aufsehen: Das Gericht gab ihr Recht.
Was wie eine Randnotiz beginnt, könnte das Fundament eines Systems erschüttern, das seit Jahrzehnten unantastbar schien – die GEZ, offiziell der „Rundfunkbeitrag“. Millionen zahlen ihn, kaum jemand versteht ihn, und fast jeder regt sich darüber auf. Doch jetzt steht das Modell plötzlich auf der Kippe.
Im Kern geht es um eine einfache, aber explosive Frage: Darf ein Staat Geld verlangen für etwas, das Bürger gar nicht nutzen wollen?
Die Klägerin, eine Frau aus Bayern, sagte: „Ich zahle nicht für Programme, die mich beleidigen oder manipulieren.“ Zwei Stunden dauerte die Verhandlung, dann fiel ein Satz, der die Republik elektrisierte: „Die Klägerin hat gute Chancen.“
Diese vier Worte stammen nicht aus einem Kommentar, sondern aus dem Mund des Richters. Sie markieren den Moment, an dem aus Frust Hoffnung wurde – und aus einem Verwaltungsstreit eine Debatte über die Freiheit der Medien.
Denn was hier verhandelt wird, ist mehr als nur ein Beitrag. Es ist der Kern des deutschen Informationssystems. ARD und ZDF, jahrzehntelang als Bollwerke der Demokratie gefeiert, geraten zunehmend in Kritik.
Der Vorwurf: Einseitigkeit, politische Schlagseite, fehlende Vielfalt.
Talkshows, in denen immer dieselben Gesichter auftreten. Nachrichten, die werten, statt zu berichten. Kommentare, die Meinung machen, statt zu informieren.
Für viele Bürger ist das Vertrauen längst gebrochen.
Und genau das griff die Klägerin auf. Ihre Argumentation: Wenn der öffentlich-rechtliche Rundfunk seinen Auftrag – Unabhängigkeit und Meinungsvielfalt – nicht erfüllt, dann verliert er die moralische und rechtliche Grundlage, Zwangsgebühren zu verlangen.
Der Richter ließ durchblicken: Genau das könnte juristisch relevant werden.
Denn das Bundesverfassungsgericht hatte bereits 2018 festgestellt, dass bestimmte Ausgestaltungen des Rundfunkbeitrags verfassungswidrig seien. Nun also der nächste Schlag – diesmal nicht technischer, sondern inhaltlicher Natur.
Wenn der öffentlich-rechtliche Rundfunk nicht nachweislich Vielfalt bietet, könnte der Beitrag selbst als verfassungswidrig gelten.
Ein Präzedenzfall, der das ganze System ins Wanken bringen würde.
Die Reaktionen?
Von den etablierten Parteien – Schweigen.
Von der AfD – Jubel. Alice Weidel erklärte, das Urteil sei „ein Signal für alle Bürger, die sich gegen staatliche Meinungsmache wehren“.
Sie griff die Berichterstattung der Öffentlich-Rechtlichen frontal an: „Man nennt es Journalismus, aber es ist längst politische Steuerung.“
Als Beispiel zitierte sie eine Schlagzeile der Tagesschau über Donald Trump: „Getrübte Stimmung in Florida“ – obwohl Trump dort 60 Prozent der Stimmen holte.
„Bei wem getrübt?“, fragte Weidel. „Etwa bei den Journalisten?“